Der Einbau von Rauchmeldern wird in ganz Sachsen mit Ablauf des Jahres 2023 Pflicht.

Damit Sie diese Frist nicht verpassen, beantworten wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Fragen.

Montage eines Rauchmelders, © ABUS
(Foto: © ABUS)

In welchen Räumen gilt die Rauchmelder-Pflicht in Sachsen?

Die folgenden Regeln gelten für alle Wohnimmobilien (also Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Wohnhäuser) in Sachsen.

Allgemein gilt

  • Für die übrigen Zimmer gilt in Sachsen: Jeder Raum, in dem Personen bestimmungsmäßig schlafen, muss über (mindestens) einen Rauchmelder verfügen.
    Hinzu kommen alle Kinderzimmer (unabhängig davon, ob die Kinder dort schlafen - falls es also ein reines Spielzimmer ohne Bett ist, muss auch dort ein Rauchmelder eingebaut werden).
    Im folgenden Grundriss einer 4-Zimmer-Wohnung können Sie sehen, wo ein Rauchmelder eingebaut werden muss.

Beispiel: In diesen Räumen einer 4-Zimmer-Wohnung müssen Rauchmelder eingebaut werden

Beispielgrafik: In welchen Räumen gilt die Rauchmelder-Pflicht in Sachsen?

In unserer Beispielwohnung müssen mindestens 4 Rauchmelder eingebaut werden: einer im Flur und je einer in den drei Schlafzimmern.

Muss auch im Wohnzimmer ein Rauchmelder eingebaut werden?

In Sachsen gilt, dass die Montage im Wohnzimmer (gelber Rauchmelder in der Grafik) nicht vorgeschrieben ist.

Eine Ausnahme gilt in 1-Zimmer-Wohnungen: Da dort das Wohnzimmer gleichzeitig als Schlafzimmer genutzt wird, muss dort ein Rauchmelder eingebaut werden.

Expertentipp

Unabhängig von der Größe Ihrer Wohnung und der Anzahl der Zimmer empfehlen wir Ihnen den Einbau eines Rauchmelders in Ihrem Wohnzimmer. Denn es kann schnell passieren, dass man auf der Couch einschläft und dann nur mit einem Rauchmelder vor einem Brand geschützt ist.

Auch wichtig für Sie als Vermieter: Bedenken Sie bei der Erstausstattung Ihrer Immobilie mit Rauchmeldern, dass sich die Nutzung der einzelnen Räume ändern kann. Beispielsweise könnten Ihre Mieter einen bisher als Arbeitszimmer genutzten Raum später als Kinder- oder Schlafzimmer nutzen - ohnen Ihnen dies mitzuteilen. Es empfiehlt sich deshalb auch solche Räume mit Rauchmeldern auszustatten - denn so sind Sie später auf der sicheren Seite.

Müssen auch im Hausflur Rauchmelder eingebaut werden?

Bei Einfamilienhäusern muss im Hausflur auf jeder Etage ein Rauchmelder eingebaut werden.

Bei Mehrfamilienhäusern gibt es keine Pflicht, im Hausflur Rauchmelder einzubauen. Dies hängt damit zusammen, dass sich in Mehrfamilienhäusern einerseits nur kurz Personen im Hausflur aufhalten und der Hausflur zudem nicht zum direkten Lebensbereich gehört.

Ein Sonderfall sind Mehrfamilienhäuser, bei denen es auf der Etage noch einen Vorraum gibt. Ist dieser Vorraum durch ein separates Schloss - beispielsweise von einer Schließanlage gesichert und können somit nur die Mieter der dahinterliegenden Wohnungen dieses öffnen, muss geprüft werden, ob in diesem Vorraum ebenfalls noch ein Rauchmelder eingebaut werden muss (da dies kein öffentlich zugänglicher Bereich mehr ist).

Wie viele Rauchmelder müssen installiert werden?

Häufig werden wir gefragt, wieviele Rauchmelder Pflicht sind.

In Sachsen ist der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungsfluren und Schlaf-/Kinderzimmern Pflicht.

Entscheidend für die Anzahl der dort zu installierenden Rauchmelder ist die Form und Größe des Raumes.

Anzahl in Abhängigkeit von der Form des Raumes - hier am Beispiel Flur:

1) Der Normalfall

So viele Rauchmelder muss man in Sachsen einbauen – Beispiel: Normaler Flur

Im Normalfall ist ein Rauchmelder im Flur einzubauen.

2) Große Flure

So viele Rauchmelder muss man in Sachsen einbauen – Beispiel: Großer Flur

Ist der Flur sehr groß, müssen mehrere Feuermelder installiert werden. Es gilt: der Abstand zwischen 2 Rauchmeldern darf maximal 15 Meter betragen (dies ist vor allem in Bürogebäuden relevant).

3) Flure mit L-Form

So viele Rauchmelder muss man in Sachsen einbauen – Beispiel: Flur mit L-Form

Bei Fluren mit L-Form muss der Rauchmelder an der Gehrungslinie befestigt werden. Noch besser ist es, an jedem Flügel mindestens einen Rauchmelder einzubauen. Bei übergroßen Flügeln ist der Einbau von mehreren Rauchmeldern je Flügel notwendig.

Die Anzahl der Rauchmelder hängt auch von Größe des Raumes ab

Im Normalfall ist ein Rauchmelder pro Zimmer ausreichend, um die gesetzliche Pflicht zu erfüllen.

Ist ein Raum jedoch größer als 60 Quadratmeter, muss in diesem Zimmer für jede weiteren 60 Quadratmeter ein zusätzlicher Rauchmelder eingebaut werden.

Spezielle Regeln gelten auch dann, wenn die Decke über Balken mit einer Höhe von mehr als 20 cm oder unterschiedlich hohe Deckenebenen (mehr als 20 cm Unterschied) verfügt. Ist die Decke dann so unterteilt, dass es einzelne Deckenbereiche mit mehr als 36 Quadratmetern Fläche gibt, müssen in diesem Raum mehrere Rauchmelder installiert werden.

Wir bieten Ihnen einen Einbauservice für Rauchmelder in ganz Sachsen.

Ab wann gilt die Rauchmelder-Pflicht in Sachsen?

Sachsen ist das letzte Bundesland, das eine Rauchmelderpflicht in Wohnimmobilien eingeführt hat.

  • Neu- und Umbauten: Die Rauchmelder-Pflicht gilt bereits seit 01.01.2016
  • Bestehende Wohnimmobilien (= Bestand): Übergangsfrist bis 31.12.2023 – die Rauchmelder-Pflicht gibt ab 01.01.2024

Somit müssen am dem 01.01.2024 alle Wohnungen und Wohnhäuser (egal, ob Altbau, Neubau, Mehr- oder Einfamlienhaus) in Sachsen über eine ausreichende Anzahl an Rauchmelden verfügen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder Eigentumswohnung handelt.

Von wem kann ich Rauchmelder installieren lassen?

Unser Unternehmen unterstützt Sie mit dem fachgerechten Einbau von Rauchmeldern in Ihrem Gebäude.

Alle unsere Mitarbeiter verfügen über die Zertifizierung als Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.

Mit unserem Kostenrechner können Sie sich direkt die Kosten für den Einbau von Rauchmeldern in Ihrem Gebäude anzeigen lassen und einen Einbautermin anfragen.

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Worauf sollte man beim Kauf eines Rauchmelders achten?

Qualitätsmerkmale und Zertifizierungen für Rauchmelder:

Rauchmelder sollten VdS-geprüft sein.

Rauchmelder sollten über das Q-Label verfügen.
Dieses Label erhalten nur Rauchmelder:

  • mit fest verbauter (mindetens) 10-Jahres-Batterie
  • mit verringerter Fehlalarmanfähigkeit
  • mit hoher Verlässlichkeit der Raucherkennung und -meldung
  • mit Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut
Rauchmelder-Packung mit dem Q-Label und dem VdS-Logo

Geprüfte Rauchmelder erkennt man am Q-Label und dem VdS-Logo auf der Verpackung

Wie oft müssen Rauchmelder in Mietwohnungen geprüft werden?

Grundsätzlich müssen die in Wohnungen eingebauten Rauchmelder stets funktionstüchtig sein.

Falls ein Feuermelder in regelmäßigen Abständen piept, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Der Rauchmelder signalisiert damit, dass die Batterie bald leer ist und ein Austausch schnellstmöglich vorgenommen werden muss.

Die jährliche Überprüfung der Rauchmelder

Die jährliche Überprüfung kann sowohl vom Mieter, als auch vom Vermieter oder einem externen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Die Entscheidung, wer die Überprüfung durchführt, trifft der Vermieter:

  • Falls der jährliche Überprüfung der Rauchmelder vom Mieter durchgeführt werden soll, muss der Vermieter dies dem Mieter mitteilen.

    Es empfiehlt sich ein entsprechendes Prüfprotokoll vorzubereiten, auf dem der Mieter den Ort der Rauchmelder sowie den Zeitpunkt der Überprüfung dokumentiert und anschließend unterschreibt.

    Der Vermieter sollte dem Mieter zudem auch eine Beschreibung zukommen lassen, wie die Überprüfung der Rauchmelder durchzuführen ist.

    Ganz wichtig: Führt der Mieter die jährliche Überprüfung trotz Aufforderung des Vermieters nicht durch, muss der Vermieter zwingend die Überprüfung selbst durchführen oder hierfür ein Fachunternehmen beauftragen - denn schlussendlich ist (aufgrund des Deutschen Mietrechts) immer der Vermieter für die Überprüfung der Rauchmelder zuständig und im Zweifelsfall haftbar.

  • Die jährliche Überprüfung durch den Vermieter ist ebenfalls möglich. Hierzu teilt dieser dem Mieter einen Termin mit, an dem er die Überprüfung durchführen wird. Es empfiehlt sich auch hier die Verwendung eines Prüfprotokolls.
  • Der Vermieter kann auch ein Unternehmen zur jährlichen Überprüfung der Rauchmelder beauftragen.

    Dieses führt die fachgerechte Überprüfung durch und erstellt ein Prüfprotokoll.

    Der Wohnungseigentümer hat somit einen Nachweis darüber, dass die Funktionstüchtigkeit der Rauchmelder regelmäßig überprüft wurde und kann diesen im Ernstfall seiner Gebäudeversicherung vorlegen.

Die Kosten der jährlichen Überprüfung der Rauchmelder durch einen Fachbetrieb betragen je Termin und Gebäude ca. 100 Euro.

Pflicht zum Austausch von Rauchmeldern nach 10 Jahren

Rauchmelder müssen alle 10 Jahre ausgetauscht bzw. professionell gewartet werden. Der Vermieter trägt hierfür die Verantwortung.

Weitere häufige Fragen zur Rauchmelderpflicht in Sachsen

Wo müssen Rauchmelder in Sachsen befestigt werden?

Im Flur und den Räumen, in denen Personen schlafen muss in Sachsen (mindestens) ein Rauchmelder befestigt werden.

Die Befestigung muss an der Decke erfolgen – diese darf jedoch nicht höher als 6 Meter sein.

Wer kontrolliert, ob man Rauchmelder hat?

In Sachsen sind die Baubehörden für die Kontrolle von Rauchmeldern verantwortlich. In der Realität gibt es aber praktisch keine Kontrollen.

Völlig unabhängig davon, ob es Kontrollen gibt, sollte der Wohnungseigentümer im eigenen Interesse dafür sorgen, dass der Brandschutz den Vorschriften entspricht. Denn im Ernstfall ist dieser haftbar.

Bei Missachtung der Rauchmelder-Pflicht riskiert er, dass im Ernstfall die Versicherung Leistungen nicht auszahlt.

Kommt es zu einem Brand mit Personenschäden ist sogar ein strafrechtliches Verfahren möglich.

Wo dürfen Rauchmelder nicht angebracht werden?

Ungeeignete Orte zur Montage und Installation eines Rauchmelders sind hohe Decken (ab 6 Meter), Stellen direkt unter dem Dachgiebel, als auch die Küche und das Badezimmer.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man keinen Rauchmelder hat?

Über die Höhe einer Strafe entscheidet die Bauaufsicht. Beschwert sich beispielsweise ein Mieter bei den Behörden darüber, dass der Wohnungseigentümer keine Feuermelder installieren lassen hat, sind Geldbußen bis 50.000 € für Eigentümer möglich.

Kommt es zu einem Brand mit Personenschaden drohen dem Eigentümer zudem eine Anklage wegen fachlässiger Körperverletzung bzw. Tötung. Hierbei sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich.

Warum kein Rauchmelder im Wohnzimmer?

Grundsätzlich sind Rauchmelder im Wohnzimmer keine Pflicht. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Wohnzimmer nicht als Schlafort genutzt wird.

Viele Wohnzimmer verfügen über eine Couch, sodass dort geschlafen werden kann und beinahe jedem ist es schon einmal passiert, dass er/sie auf der Couch eingeschlafen ist.

Aus diesem Grund sollte auch im Wohnzimmer stets ein Rauchmelder eingebaut werden.

Ist in Sachsen eine Rauchmelderpflicht?

Ja, in allen Wohnimmobilien (also Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern) gilt ab 01.01.2024 eine Rauchmelderpflicht in Sachsen.

Bei Neubauten besteht diese Pflicht bereits seit dem 01.01.2016.

In welchen Räumen sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?

In Sachsen gilt, dass Feuermelder im Flur sowie in allen Räumen, in denen man „bestimmungsgemäß“ schlafen kann, eingebaut werden müssen. Sprich: im Kinderzimmer und im Schlafzimmer.

Im Wohnzimmer gibt es hingegen keine Rauchmelderpflicht, ein Einbau wird dennoch empfohlen.

Was passiert, wenn der Rauchmelder angeht und man nicht zu Hause ist?

Gut ist zunächst einmal, dass die Nachbarn gewarnt werden. Bei einer Brandmeldeanlage wird direkt die Feuerwehr informiert - bei normalen Rauchmeldern wird niemand informiert und die Nachbarn sollten die Feuerwehr rufen.

Diese wird dann (meist gewaltsam) in die Wohnung vordringen und nachschauen, ob es brennt. Der entstandene Schaden an der Tür oder dem Schloss sollte der Versicherung gemeldet werden.

Ein guter Tipp ist es, vor dem Urlaub noch einmal zu überprüfen, ob aller Rauchmelder in Ordnung ist. Vor der Abreise sollten die Rauchmelder jedoch keinesfalls deaktiviert werden! Es empfiehlt sich jedoch, unnötige andere technische Geräte auszuschalten.

Warum gehen Rauchmelder immer nachts los?

Kälte in der Wohnung zu den Nachstunden sorgt für bei preiswerten Rauchmeldern für einen Spannungsabfall der Batterie. Hierdurch wird der Rauchmelder zum Piepen animiert. Empfehlenswert sind deshalb Rauchmelder mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie, da die Batteriekapazität hier sehr stark ist.

Piept der Rauchmelder nachts nur kurz, ist dies ein Hinweis darauf dass die Batterie bald leer ist. Die Batterie sollte schnellstmöglich ausgetauscht oder der Rauchmelder komplett ersetz werden.

Was passiert, wenn man keine Rauchmelder hat?

Auf Rauchmelder zur verzichten ist nicht nur keine gute Idee, sondern kann massive Folgen haben. Kurzum: Es ist Sparen an der falschen Stelle.

Mieter sollten den Eigentümer darauf hinweisen, dass eine Rauchmelder-Pflicht besteht. Reagiert dieser dann immer noch nicht, sollte der Mieter die Rauchmelder selbst einbauen und dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Tipp: Es ist nicht ratsam lange auf eine Reaktion des Eigentümers zu werden, denn im Ernstfall ist man selbst der/die Leidtragende.

Sind Rauchmelder im Flur Pflicht?

Ja. Hat der Flur eine L-Form, muss der Rauchmelder an der Gehrungslinie eingebaut werden. Bei sehr langen Fluren sind pro Teilbereich mehrere Rauchmelder vorgeschrieben.

Was tun wenn der Rauchmelder des Nachbarn piept?

Klopfen Sie sofort laut an der Tür.

Falls keine Reaktion erfolgt rufen Sie sofort die Feuerwehr, verständigen die Nachbarn und verlassen das Haus umgehend.

Wie viele Rauchmelder gehören in eine 2-Zimmer-Wohnung?

In den meisten 2-Zimmer-Wohnungen müssen 2 bzw. 3 Rauchmelder eingebaut werden: Im Flur und den Schlafräumen ist jeweils mindestens ein Rauchmelder Pflicht.

Da das Wohnzimmer auch als Schlafraum genutzt werden kann, muss auch dort ein Rauchmelder installiert werden.

Bei großen Räumen über 60 qm kommt ein weiterer Rauchmelder, bei Fluren mit L-Form ebenfalls ein weiterer Rauchmelder hinzu.

Wie viele Rauchmelder muss man haben?

Die Anzahl der einzubauenden Rauchmelder hängt von der Wohnung bzw. dem Haus ab.

Flur und Schlafräume müssen über mindestens einen Rauchmelder verfügen – bei Räumen mit Giebel sowie großen Räumen mit hohen Decken sind weitere Anforderungen zu beachten.

Auch die Form des Raumes kann relevant sein.

In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 2 Etagen sind ca. 5 Rauchmelder notwendig. Hiervon je Rauchmelder je Etage im Flur sowie in den 3 Schlafräumen.

In einem Mehrfamilienhaus hängt die Anzahl der zu installierenden Rauchmelder von der Größe und Anzahl der Wohnung ab. Im Durchschnitt kann man von durchschnittlich 4 Rauchmeldern je Wohnung ausgehen.

Einbau von Rauchmeldern durch die Firma SDL

Installation eines Rauchmelders, © ABUS
Wir sind Ihr Partner für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern in ganz Sachsen (Foto: © ABUS)

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