Die hochwertige, fest verbaute Lithiumbatterie ermöglicht eine lange Batterielaufzeit von bis zu zehn Jahren.
Bei zu niedrigem Batteriestand ertönt ein Piepton als Warnung.
Das müssen Sie beim Einbau von Rauchmeldern beachten
In welchen Räumen sind Rauchmelder in Sachsen Pflicht?
Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Mehr...
Was gibt es beim Einbau zu beachten?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Mehr...
Wer muss sich um den Einbau der Rauchmelder kümmern?
Eigentümer bereits bestehender Nutzungseinheiten mit Räumen nach Satz 1 (siehe "Wo sind Rauchmelder Pflicht?") sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2023 mit ausreichend Rauchwarnmeldern auszustatten (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Mehr...
Was wir machen
Unser Kostenrechner für Sie
Unser Einzugsgebiet: Wir bieten Ihnen den Einbau von Rauchmeldern in ganz Sachsen an, bspw. in Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg, Freital, Pirna, Bautzen, Radebeul, Hoyerswerda, Riesa, Meißen, Grimma, Delitzsch, Markkleeberg, Zittau etc. Auch im Erzgebirge tätig: Sie haben einen Gewerbebetrieb, eine Pension oder sind Händler für Volkskunst aus dem Erzgebirge? Gerne unterstützen wir auch Sie mit dem schnellen und fachgerechten Einbau von Rauchmeldern.
Häufige Fragen zur Montage von Rauchmeldern
Wer ist für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Er hat die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen.
Wann muss ein Rauchmelder ausgetauscht werden?
Spätestens 10 Jahre und 6 Monate nach der Inbetriebnahme müssen Rauchmelder ausgetauscht werden (vgl. DIN 14676 im Bereich Instandhaltung, Punkt 6.5.). Alternativ kann der Rauchmelder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung unterzogen werden. Dies ist allerdings teurer als der Kauf eines neuen Rauchmelders und daher nicht empfehlenswert.
Welche Fristen bestehen in Sachsen für den Einbau von Rauchmeldern?
Alle Bestands- bzw. Altbauten in Sachsen müssen bis spätestens 31.12.2023 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Für Neu- und Umbauten besteht in Sachsen die Pflicht zur Rauchmeldermontage bereits seit dem 01.01.2016.
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