Warum ist das Prüfprotokoll für Rauchmelder wichtig? Was muss es beinhalten und wer darf es austellen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie eine kostenlose Vorlage als pdf-Datei.

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Montage eines Rauchmelders, © ABUS
(Foto: © ABUS)

Warum ist das Prüfprotokoll für Rauchmelder wichtig?

Das Prüfprotokoll ist ein Schriftstück, das den fachgerechten Einbau und die Überprüfung der einwandfreien Funktion von Rauchwarnmeldern dokumentiert.

Ratsam ist, die Rauchmelder jährlich zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und dies ebenfalls mit einem Prüfprotokoll dokumentieren zu können.

Es dient dem Nachweis, dass die gesetzliche Pflicht zum Einbau und der regelmäßigen Überprüfung der Rauchmelder erfüllt wurde.

Der Gebäudeeigentümer sollte sich daher stets vom ausführenden Fachunternehmen für Rauchmelder ein solches Protokoll ausstellen lassen.

Gibt es für den Gebäudeeigentümer eine gesetzliche Pflicht, über ein Prüfprotokoll für die Rauchmelder zu verfügen?

Nein.

Es ist jedoch in jedem Fall ratsam über ein Prüfprotokoll zu verfügen.

Kommt es zu einem Brand im Gebäude kann hiermit nachgewiesen werden, wo/wann/welche Rauchmelder verbaut und überprüft wurden.

Wir bieten Ihnen einen Einbauservice für Rauchmelder in ganz Sachsen.

Wann wird ein Prüfprotokoll ausgestellt?

Installationsunternehmen für Rauchmelder stellen Prüfprotokolle nach dem Einbau und nach der jährlichen Überprüfung aus.

Grundsätzlich kann auch ein Mieter ein solches Protokoll anlegen, um später nachweisen zu können, dass er die Rauchmelder in seiner Wohnung regelmäßig überprüft hat.

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Was beinhaltet ein Prüfprotokoll für Rauchmelder?

Das Prüfprotokoll beinhaltet folgende Informationen:

  • Vollständige Firmenbezeichnung des ausführenden Unternehmens
  • Vollständige Adresse/Gebäudebezeichnung, an dem die Rauchmelder überprüft wurden
  • Datum der Überprüfung der Rauchmelder
  • Name der Person, durch die die Überprüfung durchgeführt wurde
  • Bezeichnung der Etage/Wohnung und dazugehöriger Anzahl der Rauchmelder
  • Bezeichnung des Rauchmelder-Modells inkl. Hersteller
  • Unterschrift des Fachbetriebes
Vorlage Prüfungsprotokoll für Rauchmelder als pdf-Datei

Ist der Mieter oder der Vermieter für die regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder zuständig?

Dies variiert von Bundesland zu Bundesland.

Der Vermieter ist in jedem Fall beim Einbau von Rauchmeldern dafür zuständig, dass diese ordnungsgemäß installiert und auf hierbei einem Funktionstest unterzogen wurden.

Zur jährlichen Überprüfung der Geräte kann der Eigentümer/Vermieter entweder ein Fachunternehmen beauftragen oder die Mieter dazu verpflichten, die Überprüfung selbst durchzuführen (gilt so in Sachsen, vgl. § 47, Ziffer 4 Sächsische Bauordnung).

Die Überprüfung durch ein Fachunternehmen bietet dem Eigentümer den Vorteil einer rechtssicheren Dokumentation in Form des Prüfprotokolls.

Einbau von Rauchmeldern durch die Firma SDL

Installation eines Rauchmelders, © ABUS

Wir sind Ihr Partner für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern in ganz Sachsen (Foto: © ABUS).

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