Rauchmelder-Installation in Chemnitz
Jedes Jahr ist die Feuerwehr Chemnitz hunderte Male im Einsatz. Eine häufige Ursache hierfür sind kurze Unachtsamkeiten und fehlerhafte Elektrogeräte.
Der Schutz von Wohnungen und Büroräumen durch hochwertige Rauchmelder schützt Sie vor hohen Folgeschäden und kann im Ernstfall dabei helfen, Ihr Leben zu retten.
Sie möchten Ihre Wohnung oder Unternehmensräume in Chemnitz mit Rauchmeldern ausstatten, aber kennen sich mit dem Thema nicht gut aus? Unser Unternehmen unterstützt Sie mit der fachgerechten Installation von Rauchmeldern. Wir besorgen alle notwendigen Bestandteile und bauen diese bei Ihnen zu einem zuvor vereinbarten Termin ein. Dabei beachten wir alle Vorgaben des Herstellers und wenden diese gezielt auf die individuellen Gegebenheiten bei Ihren vor Ort an.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns.
Sie möchten sich Rauchmelder im Umland von Chemnitz einbauen lassen. Gerne unterstützen wir Sie auch in den folgenden Einzugsgebieten:
- Adorf
- Augustusburg
- Burgstädt
- Burkhardtsdorf
- Flöha
- Frankenberg
- Hartmannsdorf
- Hohenstein-Ernstthal
- Jahnsdorf
- Limbach-Oberfrohna
- Lugau
- Oberlungwitz
- Neukirchen
- Thalheim
- Zschopau

Die fest verbaute Lithiumbatterie ist so leistungsstark, dass sie bis zu zehn Jahre hält.
Ein eingebauter Sensor misst den Batterieladestand und der Rauchmelder piept, sobald dieser zu niedrig ist.
Einbau von Rauchmeldern in Chemnitz: Gesetzliche Vorgaben
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung. Bei Fluren mit L-Form sind mehrere Rauchmelder zu verbauen.
Bis wann müssen Wohnungen in Sachsen über Rauchmelder verfügen?
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die o. g. Räume (siehe Frage 1) mit ausreichend Rauchmeldern ausgestattet werden (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Bereit seit 01.01.2016 galt diese Regelung für Neubauten.
Was gibt es beim Einbau zu beachten?
Brandrauch muss frühzeitig erkannt und gemeldet werden. (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Damit dies gewährleistet ist, müssen Rauchmelder an der richtigen Stelle installiert und betrieben werden.
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Häufige Fragen zur Montage von Rauchmeldern
Welche Fristen bestehen für den Einbau von Rauchmeldern in Chemnitz?
Alle Bestands- bzw. Altbauten in Sachsen müssen bis spätestens 31.12.2023 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Für Neu- und Umbauten besteht die Pflicht bereits seit dem 01.01.2016.
Müssen Mieter die Rauchmelder regelmäßig prüfen?
Nein, der Wohnungseigentümer hat die ständige Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sicherzustellen. Bei einem offensichtlichen Defekt (bsp. weil der Melder ständig piept) muss der Mieter den Eigentümer darüber informieren.
Hier finden Sie weitere Tipps: Das müssen Sie beim Einbau von Rauchmeldern beachten