
Einbau von Rauchmeldern in Leipzig: Gesetzliche Vorgaben
Wo müssen Rauchmelder eingebaut werden?
In Wohnungen - egal, ob Neu- oder Altbau, sind Rauchmelder ab dem 01.01.2024 Pflicht. Es sind mindestens 2 Rauchmelder zu verbauen - im Flur und im Schlafzimmer. Verfügt die Wohnung über mehrere Schlafzimmmer, sind entsprechend weitere Rauchmelder einzubauen. Im Wohnzimmer ist nur dann ein Rauchmelder Pflicht, falls dort regulär geschlafen wird(vgl. § 47 Sächsiche Bauordnung).
Was gibt es beim Einbau zu beachten?
Räume, die größer als 60 Quadratmeter sind, benötigen weitere Rauchmelder. Die Deckenhöhe sollte zudem nicht höher als 6 Meter sein. Grundsätzlich müssen die Rauchmelder so installiert werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Muss sich der Mieter oder der Vermieter um den Einbau von Rauchmeldern kümmern?
Grundsätzlich ist der Eigentümer dafür zuständig. Kümmert dieser sich jedoch nicht darum, sollte der Mieter die Installation der Rauchmelder veranlassen und die entstandenen Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellen.
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Rauchmelder-Einbau in Leipzig
Damit Ihre Rauchmelder-Montage in Leipzig gut funktioniert, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Rauchmelder müssen im Regelfall an der Decke befestigt werden. Bei Häusern in Leipzig mit einem Spitzdach müssen Sie darauf achten, dass der Rauchmelder nicht an der höchsten Stelle des Raumes befestigt wird. Gerade im Sommer staut sich warme Luft unter dem Dach. Im Brandfall führt dies dazu, dass der Rauch von dieser warmen Luft aufgehalten wird – ein an der höchsten Stelle des Raumes befestigter Rauchmelder würde deshalb im Notfall nicht bzw. erst sehr anspringen. Deshalb ist es notwendig, den Rauchmelder in Ihrem Haus in Leipzig 50 – 100 cm von der Dachspitze entfernt anzubringen.
- Sind Ihre Räume höher als 6 Meter, darf der Rauchmelder dort ebenfalls nicht an der Decke angebracht werden. Dies hängt damit zusammen, dass sich der Rauch in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus in hohen Räumen verteilt und es deutlich zu lange dauern würde, bis der Rauchmelder Alarm schlägt.
- Sind einzelne Räume in Ihrer Leipziger Wohnung größer als 60 m²? In diesem Fall müssen Sie dort mehrere Rauchmelder einbauen lassen.
Häufige Fragen zur Montage von Rauchmeldern
Welche Fristen bestehen in Leipzig für den Einbau von Rauchmeldern?
Alle Bestands- bzw. Altbauten in Sachsen müssen bis spätestens 31.12.2023 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Für Neu- und Umbauten besteht die Pflicht bereits seit dem 01.01.2016.
Wer ist für für die regelmäßige Überprüfung der Rauchmelder verantwortlich?
Im Mietvertrag kann geregelt sein, dass der Mieter hierfür zuständig ist. Bindend ist jedoch das Gesetz und dies sieht vor, dass der Vermieter/Eigentümer der Wohnung die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen hat.
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