
Diese verfügen über eine leistungsstarke fest verbaute Lithiumbatterie mit einer Batterielaufzeit von bis zu zehn Jahren.
Sobald die Batterie zu schwach wird, gibt der Melder als Warnung einen Piepton.
Einbau von Rauchmeldern in Dresden: Gesetzliche Vorgaben
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
In § 47 der Sächsischen Bauordnung sind die Vorgaben für Rauchmelder geregelt. Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.
Was gibt es beim Einbau zu beachten?
Rauchmelder müssen so installiert und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung).
Wer muss sich um den Einbau der Rauchmelder kümmern?
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die o. g. Räume (siehe Frage 1) mit ausreichend Rauchmeldern ausgestattet werden (vgl. § 47 Sächsische Bauordnung). Für Neubauten galt diese Regelung bereits ab 01.01.2016.
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Häufige Fragen zur Montage von Rauchmeldern
Welche Fristen bestehen für den Einbau von Rauchmeldern in Dresden?
Alle Bestands- bzw. Altbauten in Sachsen müssen bis spätestens 31.12.2023 mit Rauchmeldern nachgerüstet sein. Für Neu- und Umbauten besteht die Pflicht bereits seit dem 01.01.2016.
Muss der Mieter die Rauchmelder regelmäßig prüfen?
Nein, der Wohnungseigentümer hat die ständige Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sicherzustellen. Bei einem offensichtlichen Defekt (bspw. weil der Melder ständig piept) muss der Mieter den Eigentümer darüber informieren.
Hier finden Sie weitere Tipps: Das müssen Sie beim Einbau von Rauchmeldern beachten